In Berlin ist in dieser Woche ein Demosanitäter in 2. Instanz vollumfänglich freigesprochen worden. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen mit Helm und Mundschutz gegen das Verbot von Schutzwaffen und Vermummung auf Demonstrationen verstoßen zu haben. In erster Instanz war der Kollege noch mit weit hergeholten Begründungen verurteilt worden. Nun stellte das Gericht in seinem Präzedenzurteil klar: Helme gehören zur Standardausrüstung von Sanitätskräften, auch bei Versammlungen! Dieser Einschätzung folgte auch die Staatsanwaltschaft, die in diesem Punkt die Anklage fallen ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Symbolbild: Jens Volle)