Demosanitäter freigesprochen

In Berlin ist in dieser Woche ein Demosanitäter in 2. Instanz vollumfänglich freigesprochen worden. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen mit Helm und Mundschutz gegen das Verbot von Schutzwaffen und Vermummung auf Demonstrationen verstoßen zu haben. In erster Instanz war der Kollege noch mit weit hergeholten Begründungen verurteilt worden. Nun stellte das Gericht in seinem Präzedenzurteil klar: Helme gehören zur Standardausrüstung von Sanitätskräften, auch bei Versammlungen! Dieser Einschätzung folgte auch die Staatsanwaltschaft, die in diesem Punkt die Anklage fallen ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Symbolbild: Jens Volle)


Radio-Interview zum Urteil gegen Demosanitäter

Am 13. Dezember wurde in Berlin ein Demosanitäter einer anderen Organisation wegen Vermummung, Schutzbewaffnung, Gefangenenbefreiung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in erster Instanz zu 50 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil bezog sich auf einen Vorfall während der Gegenproteste zur rechten „Merkel muss weg!“ Demonstration im November 2016.

Heute Morgen bezog einer unserer Vorstände im Interview mit Radio Dreyeckland Stellung gegen dieses skandalöse Urteil, dessen Begründung eher von den persönlichen Ansichten der Richterin zeugt, als von allgemein anwendbarem Recht.

Sanitätskräfte fördern durch ihre Anwesenheit niemals die Gewaltbereitschaft! Sie sind ebensowenig VersammlungsteilnehmerInnen!

Zum Interview bei Radio Dreyeckland…

(Bildquelle: Beobachter News)