Pressemitteilung Nr. 25 – Kandel: Demonstrant durch Polizeihund verletzt

+++ 6 Verletzte, 2 Krankenhausbehandlungen, Kampfhundeinsatz durch Polizei +++

Kandel, den 6. Oktober 2018, Unter dem Motto “Kein Platz für rechte Hetze” haben mehrere hundert DemonstrantInnen ihren Protest gegen einen rechten Aufmarsch des sogenannten “Frauenbündnisses Kandel” auf die Straße getragen. Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte die angemeldete Demonstration im Auftrag des Veranstalters sanitätsdienstlich ab.

Am Rande der Proteste kam es zu mehren Verletzten durch die Polizei. Ein am Einsatz beteiligter Rettungsassistent erinnert sich: “Als ich beim Verletzten ankam, wurde dieser mit auf den Rücken gefesselten Händen von mehreren Polizisten gegen ein Einsatzfahrzeug der Polizei gedrückt. Er wimmerte vor Schmerzen und flehte nach Hilfe. Trotzdem verging eine in dieser Situation mir unendlich lang vorkommende Zeit, bis der Patient endlich aus dieser schmerzhaften Position befreit wurde. Wie ich später genauer sehen konnte, hatte er am linken Oberarm und rechten Oberschenkel große Biss- und Krallenwunden, die wohl durch einen Kampfhund der Polizei zugefügt wurden.

Ein Krankenwagen des Deutschen Roten Kreuzes Kandel befand sich zum Zeitpunkt meines Eintreffens bereits vor Ort. Sofort wurde ich sowohl von den vor Ort befindlichen Polizisten, als auch vom Team des Krankenwagens massiv verbal angegangen. Dabei wurde nicht nur unser grundlegender Auftrag angezweifelt, die Versorgung von Verletzten DemonstrantInnen wurde auch als Spiel bezeichnet, dass man nicht mehr mit mache. Dabei verhielt sich die Besatzung des Krankenwagens in keiner Weise kollegial, sondern schien de Patienten eher als ihr Eigentum zu begreifen. Weiter wurde mir mit einer Anzeige wegen einer angeblichen Amtsanmaßung und mit einer Gewahrsamnahme gedroht, wenn ich die Örtlichkeit nicht verlasse. Währenddessen konnte ich sehen, wie sich der Patient im Krankenwagen weiter vor Schmerzen krümmte und seine Fesseln trotzdem nicht gelöst wurden. Ich wurde dann von der Polizei des Platzes verwiesen, obwohl ich mutmaßlich die höchst ausgebildete Sanitätskraft vor Ort war und der Patient ausdrücklich eine Behandlung durch mich wünschte.

Einige Minuten später wurde ich erneut zu dem durch Hundebisse verletzten Patienten gerufen. Dieser hatte sich selbst aus der Behandlung des Roten Kreuzes entlassen. Er erzählte mir, dass ihm jegliches Vertrauen in das Team des Krankenwagens gefehlt habe, nachdem sie sich über ihn und seine Verletzungen lustig gemacht hätten. Bei der darauffolgenden Behandlung des Patienten konnte ich grobe Behandlungsfehler des Krankenwagenteams feststellen. So war z.B. eine klaffende Bisswunde ohne Kompesse versorgt worden, sondern ausschließlich mit einer unsterilen Binde.

Es ist heftig so nah an einem Verletzten zu stehen und nicht helfen zu können, ja sogar von den eignen Kollegen angegangen zu werden. Ich möchte an der Stelle aber betonen, dass wir normalerweise sehr gut mit den Kollegen des Roten Kreuzes zusammenarbeiten. Um so überraschter bin ich von dieser Verhaltensweise!”

Insgesamt mussten die Einsatzkräfte der Sanitätsgruppe Süd-West e.V. 6 PatientInnen behandeln. Neben dem Patient mit Bisswunden handelte es sich um eine Kopfplatzwunde, zwei Verletzte durch Pfefferspray, sowie zwei weitere Bagatelltraumata. Grade die weiter oben geschilderte Behinderung durch die vor Ort befindlichen Polizeibeamten und die wortwörtliche Aberkennung unserer Rechte im Rahmen eines Sanitätsdienstes stellt einen groben Rechtsverstoß dar, wurden DemosanitäterInnen doch gerade erst in einem Präzedenzurteil weitreichende Recht durch das Landgericht Berlin eingeräumt.

Update:

Klarstellung: