Infektionsschutz auf Einsätzen bei Demonstrationen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das allgemeine Versammlungsverbot aufgrund der Coronavirus-Pandemie gekippt hat, ist ab sofort wieder mit Demonstrationen und Kundgebungen und somit mit Einsätzen für uns Demosanitäter*innen zu rechnen. Daher haben wir, um uns und die Versammlungsteilnehmer*innen möglichst effektiv zu schützen, heute Infektionsschutzregeln für unsere kommenden Einsätze festgelegt. Dabei steht nicht zuletzt der Umgang mit den knappen Ressourcen an Masken und Desinfektionsmittel im Vordergrund, aber auch der Umgang mit möglicherweise infizierten Einsatzkräften oder mit Risikogruppen.

Genau beobachten wir aktuell auch, wie sich die rechtliche Lage im Bezug auf die Genehmigung von Versammlungen und die Auflagen der Behörden zum Infektionsschutz entwickelt.