Einsatz auf der Revolutionären 1. Mai Demonstration 2020

Lange hätte es niemand für möglich gehalten, doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das generelle Versammlungsverbot während der Corona-Pandemie kippte, konnte nun doch eine Revolutionäre 1. Mai Demonstration in Stuttgart stattfinden. Schon im Vorfeld legten die Veranstalter*innen großen Wert auf den Infektionsschutz. Ob in den Videos zur Mobilisierung oder in den Aufrufen der verschiedenen beteiligten Gruppen, fast überall hatte das Thema einen hohen Stellenwert. Abstand halten und Maske tragen war die Divise und ein klares Zeichen der Solidarität.

Soweit uns bekannt, war es heute die erste Demonstration seit Beginn der Kontaktbeschränkungen, die stattfand. Ein Erfahrungsschatz bestand also nicht. Trotzdem mangelte es den Organisator*innen nicht an Umsetzungs-Ideen. So diente beispielsweise eine seitliche Orientierungsschnur mit Markierungen dazu einen ausreichenden Abstand zwischen den Reihen auf der Demonstration einzuhalten. Dass dies trotz großer Mühen nicht immer überall einwandfrei klappte, war angesichts der großen Zahl an Teilnehmenden durchaus verständlich. Mit 200 Demonstrant*innen hatte man gerechnet, da man davon ausgegangen war, dass viele aufgrund der Corona-Pandemie daheim bleiben würden. Letzten Endes waren es ungefähr drei mal so viele, die sich heute auf dem Marktplatz in Stuttgart einfanden.

Besonders bemerkenswert finden wir die Tatsache, dass die Veranstalter*innen nicht die Mühe gescheut haben, in der vergangenen Woche massenhaft rote Stoffmasken zu nähen, die bei der Auftaktkundgebung kostenlos verteilt wurden (Siehe Bild). Sie prägten nicht nur das Bild der diesjährigen Demonstration und setzten so ein Zeichen, dass Versammlungsrecht und Infektionsschutz kein Gegensatz sein müssen, sondern stehen auch nach der Demonstration weiter im Alltag zur Verfügung um sich und die Mitmenschen zu schützen.

Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte die revolutionäre 1. Mai Demonstration mit mehreren Teams sanitätsdienstlich ab. Dabei kam es zu keinen nennenswerte Vorfällen. Insgesamt mussten lediglich 2 kleine Bagatellverletzungen versorgt werden. Durch eine Händewaschstation haben auch wir unseren Beitrag dazu geleistet, das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Für die Zukunft bleibt festzuhalten: Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit sind nicht zwingend ein Gegensatz. Doch aus den nun ersten Erfahrungen muss gelernt werden, was gut lief und was verbessert werden kann. Denn nur das Beste ist grade gut genug, wenn es um Menschenleben geht.


Information zur 1. Mai Demostration 2020 in Stuttgart

Auch in diesem Jahr wird es in Stuttgart eine revolutionäre 1. Mai Demonstration geben. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein generelles Versammlungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie gekippt hat, kann diese nun unter besonderen Infektionsschutzmaßnahmen und mit verkürzter Route stattfinden. Wir werden die Demonstration mit mehreren Teams sanitätsdienstlich begleiten. Wenn unsere Hilfe benötigt wird, sind wir unter 0170 831 831 5 erreichbar. Bei schweren Notfällen bitte zusätzlich einen Notruf unter 112 absetzen.

Zum Ablauf:
Zunächst findet von 12.00 Uhr bis 13:00 Uhr eine Kundgebung auf dem Marktplatz statt. Während der gesamten Versammlung müssen alle Teilnehmer*innen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander und von 2 Metern zu Passant*innen einhalten. Maximal 2 Personen (außer aus dem selben Haushalt) dürfen beieinander stehen. Anschließend erfolgt die Aufstellung der Demonstration mit 3 Leuten pro Reihe im 1,5 Meter Abstand. Um 13:30 läuft die Demonstration mit verkürzter Route zum Marienplatz, wo sie gegen 14:15 Uhr planmäßig enden soll. Wir bitten alle Teilnehmer*innen Hinweise der Ordner*innen zu beachten.

Zum Infektionsschutz:
– Abstand halten ist das Gebot in der Pandemie. Keine Infektionsschutzmaßnahme ist wichtiger und verringert effektiver Übertragungswege. Das gilt natürlich auch für Versammlungen.
– Das Tragen einer Maske ist ein effektiver zusätzlicher Schutz sowohl für einen selbst, als auch für den Gegenüber. Dabei kann die Bedeckung von Mund und Nase alleine nicht ausreichend das Abstandhalten zu anderen Personen ersetzen. Es ist nur eine zusätzliche Sicherheit, vor allem für Situationen, in denen ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Im Sinne des Infektionsschutzes ist aktuell das Vermummungsverbot nach §17a Absatz 2 Nr. 1 des Versammlungsgesetzes teilweise ausgesetzt. Soweit sich die Bedeckung des Gesichts auf den Mund-Nasen-Schutz beschränkt und die Augen- und Stirn-Partie deutlich erkennbar ist, ist während der Gültigkeit der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg dieser Tatbestand nicht erfüllt.
– Um Infektionswege weiter einzudämmen ist es weiter sinnvoll auf eine ausreichende Hygiene der Hände zu achten. Dabei sollte es im öffentlichen Raum vor allem vermieden werden, sich ins Gesicht zu fassen, auch wenn dies immer wieder sehr viel Disziplin abverlangt. Grundsätzlich sollte man nur Gegenstände anfassen, die man unbedingt anfassen muss. Hände waschen, vor allem nach dem Heim kommen stellt eine effektive Reduktion der Erregerzahl auf den Handflächen dar. In diesem Zusammenhang raten wir von der Verwendung von Einmalhandschuhen ab. Sie bieten im Alltag länger getragen keinen Schutz und führen durch Sorglosigkeit eher zum Gegenteil.
– Für Rückfragen zum Infektionsschutz auf Demonstrationen stehen wir gerne zur Verfügung.