Pressemitteilung Nr.33: 1. Mai: Versammlungsfreiheit abgeschafft?

+++ Polizei greift 1. Mai Demonstration in Stuttgart an, 97 Verletzte +++

Stuttgart, den 1. Mai 2024: Auch in diesem Jahr sicherten wir die Demonstrationen zum Kampftag der Arbeiterklasse bzw. Tag der Arbeit in Stuttgart und Karlsruhe ab.

In Stuttgart begleiteten wir zunächst die Demonstration der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mit einer vierstelligen Anzahl Teilnehmer*innen durch die Innenstadt. Bei der bunten Demonstration kam es zu keinen Zwischenfällen.

Im Anschluss sicherten wir die dieses Jahr ungewöhnlich große revolutionäre 1. Mai Demonstration ab, die von der Innenstadt zum Marienplatz laufen sollte. Nach einer Auftaktkundgebung auf dem Karlsplatz liefen über 1000 Teilnehmer*innen die Hauptstättenstraße Richtung Süden und bogen über die Eberhardstraße in die Tübingerstraße ein. Dort griff ein Großaufgebot der Polizei die Demonstration ohne Vorwarnung von vorne mit Pfefferspray und Schlagstöcken an. Auch Polizeipferde wurden eingesetzt. Es kam unmittelbar zu einer größeren Zahl verletzter Demonstrant*innen. Im Verlauf kesselte die Polizei ca. 100 Personen an der  Demonstrationsspitze ein und drängte die restliche Demonstration unter Anwendung weiterer Gewalt ab.

Zu den Hintergründen:
Vor Ort begründete die Polizei ihre massive Gewaltanwendung mit dem Entrollen von Seitentransparenten. Seit geraumer Zeit werden Seitentransparente in Auflagen in Stuttgart stark beschränkt. Dabei sind nur noch kleine Seitentransparente von weniger als 1,5 Metern Länge erlaubt, die mindestens 2 Meter auseinander getragen werden müssen. Nach uns vorliegenden Informationen war erst vor Kurzem gegen diese Auflagen bei einer anderer Demonstration erfolgreich geklagt worden. Seitentransparente sind Teil des inhaltlichen Ausdrucks einer Demonstration und tragen die Forderungen der Demonstration sichtbar nach Außen. Trotz des eindeutigen Gerichtsurteils halten die Stuttgarter Behörden an der rechtswidrigen Praxis fest.

Wir kritisieren die massive und unverhältnismäßige Gewaltanwendung der Polizei, die auch durch leichte Auflagenverstöße nicht zu rechtfertigen ist – schon gar nicht, wenn sie aufgrund rechtswidriger Auflagen erfolgt. Die Polizei ist rechtlich verpflichtet das mildeste geeignete Mittel anzuwenden und verhältnismäßig zu handeln. Stattdessen erfolgte ohne Vorwarnung direkt ein gewaltsamer Angriff auf friedliche Demonstrierenden.

Mit dieser Pressemitteilung möchten wir unsere Besorgnis über diesen Vorfall zum Ausdruck bringen. Im Sinne einer Prävention hoher Verletztenzahlen möchte wir daher zu einer öffentlichen Diskussion anregen.

Verletztenstatistik:
1.) 0 Versorgungen auf der Ver.di-Demonstation in Stuttgart
2.) 97 Versorgungen auf der revolutionären 1. Mai Demonstration in Stuttgart, davon
– 74 Pfefferspray
– 9 chirurgisch
– 14 psychisch
(Glücklicherweise mussten wir für niemanden den öffentlichen Rettungsdienst hinzuziehen.)

Einen Bericht über unsere Einsätze in Karlsruhe veröffentlichen wir separat.